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Website-Pflicht für Arztpraxen: Was das DDG bedeutet und wie Sie Abmahnungen vermeiden

Das Impressum war drauf, der Datenschutz irgendwie vorhanden – das reicht heute nicht mehr. Was das DDG bedeutet und wie Sie Abmahnungen vermeiden. Dieser Artikel erklärt, was sich geändert hat, was konkret auf Ihrer Praxis-Website stehen muss – und wie Sie sich mit wenig Aufwand absichern.

08. April 20265 min
Website-Pflicht für Arztpraxen: Was das DDG bedeutet und wie Sie Abmahnungen vermeiden

TMG war gestern – was ist das DDG?

Bis vor kurzem galt für alle deutschen Websites das Telemediengesetz (TMG). Es regelte unter anderem die Impressumspflicht, also welche Informationen ein Websitebetreiber zwingend veröffentlichen muss.

Das TMG wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, das die europäische Digital Services Act (DSA)-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Inhaltlich hat sich bei den Pflichtangaben wenig verändert – aber der gesetzliche Verweis im Impressum ist ein anderer.

Konkret bedeutet das: Steht auf Ihrer Website noch „Impressum gemäß § 5 TMG", ist das veraltet. Korrekt ist „Angaben gemäß § 5 DDG".

Das klingt nach einer Kleinigkeit. Für Abmahnanwälte ist es eine Einladung.


Warum gerade Praxen besonders gefährdet sind

Arztpraxen, Pflegedienste und Therapeuten stehen im Fokus von Abmahnwellen aus einem einfachen Grund: Sie haben eine Website, die nach außen sichtbar ist – und kümmern sich selten selbst um deren rechtlichen Status. Die meisten Praxisinhaber sind keine Juristen und haben keine Zeit, sich mit Gesetzesänderungen zu befassen.

Gleichzeitig sind Abmahnungen im Bereich Impressumspflicht vergleichsweise einfach durchzusetzen. Ein fehlerhafter oder veralteter Pflichthinweis reicht aus. Die Abmahnung kommt per Brief oder E-Mail, enthält eine Unterlassungsforderung und eine Kostennote – oft zwischen 300 und 1.500 Euro.

Das Tückische: Viele Praxisinhaber zahlen, weil sie den Aufwand eines Rechtsstreits scheuen. Das wissen die Absender.


Was muss auf einer Praxis-Website stehen?

Unabhängig vom DDG gelten für Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister besondere Transparenzpflichten. Hier ist, was Ihr Impressum zwingend enthalten muss:

Pflichtangaben für alle Websites (§ 5 DDG):

  • Vollständiger Name und Anschrift des Betreibers
  • Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse, optional Telefon)
  • Bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigte Person
  • Handelsregisternummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden

Zusätzliche Pflichtangaben für Ärzte und Heilberufe:

  • Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (in der Regel die Kassenärztliche Vereinigung oder Ärztekammer)
  • Zuständige Kammer (z.B. Ärztekammer Sachsen) mit Adresse
  • Berufsrechtliche Regelungen und wo diese einsehbar sind

Für Pflegedienste:

  • Angaben zum Träger und der Rechtsform
  • Zugelassene Pflegekassen, falls relevant
  • Aufsichtsbehörde

Ein häufiger Fehler: Das Impressum ist vollständig, aber die Datenschutzerklärung ist veraltet oder fehlt komplett. Beides ist Pflicht – und beides wird abgemahnt.


DSGVO: Was für Praxis-Websites gilt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 und ist bis heute nicht bei allen Praxis-Websites vollständig umgesetzt. Folgende Punkte sind besonders häufig fehlerhaft:

Cookie-Banner. Wer auf seiner Website Cookies einsetzt – etwa durch Google Analytics, eingebettete Karten oder Terminbuchungssysteme – braucht einen rechtssicheren Cookie-Banner, der die Einwilligung der Nutzer einholt, bevor diese Dienste geladen werden. Ein einfacher Hinweis „Wir nutzen Cookies" reicht nicht aus.

Google Fonts. Viele Websites laden Schriftarten direkt von Googles Servern. Dabei wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen – ohne Einwilligung ein DSGVO-Verstoß. Die Lösung: Google Fonts lokal einbinden.

Kontaktformulare. Jedes Formular auf Ihrer Website, über das Patienten persönliche Daten hinterlassen, benötigt einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung und wie die Daten verarbeitet werden.

Google Maps. Wer eine eingebettete Karte auf der Website hat, gibt Nutzerdaten an Google weiter. Auch hier gilt: ohne Einwilligung ist das ein Verstoß. Die Karte muss erst nach aktiver Bestätigung laden.


Wie Sie Ihre Website jetzt absichern

Die gute Nachricht: Die notwendigen Anpassungen sind kein Hexenwerk. Die schlechte Nachricht: Sie müssen gemacht werden.

Schritt 1: Impressum prüfen. Rufen Sie Ihre Website auf und öffnen Sie das Impressum. Steht dort „gemäß § 5 TMG"? Dann muss das auf „gemäß § 5 DDG" geändert werden. Prüfen Sie gleichzeitig, ob alle Pflichtangaben vollständig sind.

Schritt 2: Datenschutzerklärung aktualisieren. Nutzen Sie einen aktuellen Generator wie den von der Kanzlei Schwenke (datenschutz-generator.de) oder lassen Sie die Erklärung von einem Anwalt prüfen. Eine veraltete Datenschutzerklärung ist fast genauso riskant wie gar keine.

Schritt 3: Cookie-Banner einrichten. Wenn Sie Dienste wie Google Analytics oder Google Maps nutzen, brauchen Sie einen rechtskonformen Cookie-Banner. Tools wie Cookiebot oder Usercentrics bieten fertige Lösungen.

Schritt 4: Google Fonts lokal einbinden. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website Google Fonts von externen Servern lädt, können Sie das mit dem Tool „fonts.google.com" oder einem DSGVO-Checker prüfen.

Schritt 5: Regelmäßig prüfen. Gesetze und Anforderungen ändern sich. Was heute konform ist, kann in einem Jahr veraltet sein. Wer keine Zeit hat, das selbst zu verfolgen, sollte sicherstellen, dass jemand anderes es tut.


Was das kostet – und was eine Abmahnung kostet

Eine ordentliche rechtliche Überprüfung Ihrer Website durch einen spezialisierten Anwalt kostet je nach Umfang zwischen 200 und 500 Euro. Eine Abmahnung kostet Sie im günstigsten Fall das Doppelte – und im schlimmsten Fall ein Vielfaches davon, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Wer seine Website von einer professionellen Agentur betreuen lässt, hat dieses Problem nicht. Eine gute Agentur hält Impressum, Datenschutz und technische Grundlagen automatisch aktuell – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Bei Grahm Digital ist das bei jedem Paket inklusive. Rechtliche Änderungen werden umgesetzt, bevor sie zum Problem werden.


Fazit: Rechtssicherheit ist keine Option, sondern Pflicht

Das DDG ist keine bürokratische Formalität. Es ist die aktuelle Rechtsgrundlage für jeden, der in Deutschland eine Website betreibt – also auch für jede Arztpraxis, jeden Pflegedienst und jeden Therapeuten.

Ein veraltetes Impressum, eine lückenhafte Datenschutzerklärung oder fehlende Cookie-Einwilligungen sind keine Kleinigkeiten. Sie sind konkrete Angriffsflächen für Abmahnungen.

Die einfachste Absicherung: Vertrauen Sie das Thema jemandem an, der es im Blick behält.


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Dieser Artikel wurde von Grahm Digital verfasst. Wir sind spezialisiert auf Websites für den Gesundheitsbereich – rechtlich sauber, individuell entwickelt, live in 30 Tagen. Mehr unter grahmdigital.de

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt.

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